IT-Recht

Unter dem IT-Recht werden gesetzliche Regelungen zusammengefasst, die sich mit den verschiedenen Teilbereichen der Informationstechnologie befassen. Es gibt weitgehende Überschneidungen mit anderen Rechtsgebieten, zum Beispiel mit dem Urheber- und Medienrecht, dem gewerblichen Rechtsschutz und dem Arbeitsrecht.

Diese Überschneidungen haben dazu geführt, dass für die Praxis gesetzesübergreifende Anwendungsbereiche definiert wurden. Dazu gehören unter anderem das Datenschutzrecht, das Softwarerecht und das IT-Strafrecht.

Der geschäftliche Alltag ist heutzutage kaum mehr ohne die Verwendung von Informationstechnologien zu bewältigen. Dabei kommt es häufig zu Unsicherheiten hinsichtlich des Einsatzes bestimmter Softwareprodukte und ihrer Lizenzbestimmungen.

Auch das Erstellen von Verträgen und deren Inhalte wie Entwicklung, Verkauf, Vermietung, Vertrieb und Leasing von Softwarelösungen beinhalten, das Customizing von Standardsoftware, das Outsourcing von IT-Projekten und viele Aspekte des elektronischen Geschäftsverkehrs werfen rechtliche Fragen auf.

Datenschutz & Datenschutzbeauftragung

Grundsätzlich gilt, dass jeder, der Daten speichert, verwaltet, verarbeitet und weitergibt, ein umfassendes Regelwerk an gesetzlichen Bestimmungen zu beachten hat. Die bedeutendsten davon sind im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und in der europäischen Datenschutzgrundverordnung geregelt (EU-DSGVO).

Aufgrund der schnellen Weiterentwicklung im Bereich der Informationstechnologie ändert sich auch die Rechtslage häufig – sie muss ja diesen Entwicklungen gerecht werden. Es ist für Unternehmer wie Privatpersonen nicht immer leicht, den Überblick über die jeweils aktuellen gesetzlichen Bestimmungen zu behalten.

Die neue DSGVO

Wir helfen Ihnen bei der Einhaltung der aktuellen Datenschutzbestimmungen, der Erstellung/Überprüfung von Datenschutzerklärungen sowie der richtlinienkonformen Anwendung der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Gerne können Sie unsere spezialisierten Anwälte als externe Datenschutzbeauftragte gem. Art. 37 ff. DSGVO für Ihr Unternehmen beauftragen oder unsere Expertise nutzen, um Ihren internen Datenschutzbeauftragten in allen Belangen zu unterstützen.

Mehr dazu auf unserer Seite: www.datenschutzfrankfurt.de

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